4A_68/2014: Bei Rechtsschutzverfahren in klaren Fällen kann nur auf Gutheissung oder Nichteintreten erkannt werden (amtl. Publ.)
In einer mietrechtlichen Auseinandersetzung waren sich die Parteien uneinig, ob sämtliche Mietzinsen rechtzeitig und vollständig bezahlt worden waren. Die Vermieter leiteten ein Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen nach Art. 257 ZPO ein, um den Mieter und dessen Mitbewohnerin wegen Zahlungsrückständen auszuweisen. Das Bundesgericht stellte zwar fest, dass der Sachverhalt liquid und die Rechtslage klar … weiterlesen