5A_686/2013: Art. 41 Abs. 1bis SchKG, Verhältnis zwischen Schuldbriefforderung und Grundforderung in der Betreibung (amtl. Publ.)
In diesem Entscheid befasste sich das Bundesgericht mit der Bedeutung der fiduzarischen Übertragung eines Schuldbriefes im definitiven Rechtsöffnungsverfahren über die Grundforderung. Es erinnert daran, dass zwischen der abstrakten Schuldbriefforderung, welche durch das Grundpfand gesichert ist, und der Forderung aus dem Grundverhältnis zu unterscheiden ist, und dass diese beiden Forderungen unabhängig voneinander bestehen (E. 5.1.1.). Anschliessend … weiterlesen