4A_29/2014: Keine Pflicht des Gerichts, mit der Zustellung der Klage bis zur Leistung des Kostenvorschusses zuzuwarten (amtl. Publ.)
Der Beschwerdeführer A. reichte beim Kantonsgericht Graubünden eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung und unlauterem Wettbewerb ein. Der Vorsitzende der II. Zivilkammer setzte A. eine Frist zur Leistung des Kostenvorschusses an. Gleichzeitig stellte er die Klageschrift der Beklagten zu und setzte Frist zur Einreichung der Klageantwort an. In der Folge wurde das Verfahren aufgrund von Vergleichsgesprächen sistiert, … weiterlesen