4A_387/2013: Pflicht juristischer Personen zum persönlichen Erscheinen an der Schlichtungsverhandlung (amtl. Publ.)
Die Y. AG (Beschwerdegegnerin) reichte bei der Schlichtungsbehörde ein Schlichtungsgesuch betreffend eine hohe Geldforderung gegen X. (Beschwerdeführer) ein. Auf Gesuch hin dispensierte die Schlichtungsbehörde die zeichnungsberechtigten Verwaltungsratsmitglieder der Y. AG von der Teilnahme an der Verhandlung und wies die anderslautenden Anträge von X. ab. An der Schlichtungsverhandlung nahmen für die Y. AG ein Mitarbeiter mit … weiterlesen