4A_721/2012: Übersteigt die Gratifikation den Fixlohn, wird sie nicht zwingend integral zum Lohnbestandteil bzw. zum Fixlohn
In BGer. 4A_721/2012 vom 16. Mai 2013 hatte das Bundesgericht Gelegenheit, seine Rechtsprechung bezüglich Bonuszahlungen bei sehr hohen Einkommen weiter zu entwickeln. Ein Bankdirektor klagte auf Nachzahlung von Bonusleistungen, nachdem eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich war und die Bank die Kündigung ausgesprochen hatte. Der Fixlohn des Direktors betrug CHF 280’000, und im Arbeitsvertrag … weiterlesen