2C_273/2013: “Geschäftsmässige Begründetheit”, hier im Zusammenhang mit Konsumationsspesen
Im Entscheid hat das BGer die Grundsätze zur geschäftsmässigen Begründetheit von Aufwand dargelegt. Strittig waren Repräsentationsspesen, zur Hauptsache Konsumationsspesen des geschäftsführenden Alleinaktionärs. (E. 3.2) Die Frage, ob ein Aufwand geschäftsmässig begründet ist, beantwortet die Betriebs- oder Unternehmungswirtschaftslehre. Geschäftsmässig begründet sind Kosten, wenn sie aus unternehmungswirtschaftlicher Sicht vertretbar erscheinen; nach der Rechtsprechung sind Aufwendungen dann geschäftsmässig … weiterlesen