2C_809/2011: Zürcher Regierungsrat muss Verordnung zur Umsetzung der UStR II anpassen
Die Verordnung des Zürcher Regierungsrats zur Umsetzung der Unternehmenssteuerreform II muss geändert werden. In der Ausgabe vom 9. August 2012 fasst die NZZ den Entscheid des BGer im Wesentlichen wie folgt zusammen. § 1 der Verordnung regelt die Besteuerung von stillen Reserven, die bei der definitiven Aufgabe der selbständigen Tätigkeit nach dem 55. Altersjahr oder … weiterlesen