Aus der NZZ: “Vom Menschenrecht auf einen «Automower»”
Eine Steuerpflichtige aus dem Kanton Zürich sah gleich vier Artikel der Bundesverfassung verletzt, weil ihr das Steueramt nicht erlaubte, den Betrag für einen Rasenmäherroboter abzuziehen. Sie fand aber beim Verwaltungsgericht kein Gehör. Wer ein Haus besitzt, darf die Unterhaltskosten von den Steuern abziehen. Das tönt einfach; in der Praxis steckt aber fast eine Wissenschaft dahinter. Beim … weiterlesen