4A_617/2010: Verfahrensmangel iSv IPRG 190 sofort zu rügen
Die Rüge eines Verfahrensmangels iSv IPRG 190 II muss rechtzeitigt erfolgen. Wer einen solchen Mangel bemerkt, muss die entsprechende Rüge rechtzeitig im Schiedsverfahren vorbringen, dh alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um den Mangel zu beseitigen. Das BGer bekräftigt dies im vorliegenden Schiedsverfahren. Beide Parteien hatten ein technisches Gutachten anfertigen lassen. Die spätere Beschwerdeführerin hatte abgewartet, wie … weiterlesen