B‑5614/2008: “Panton” zum Dritten: Schutz als Formmarke aufgrund Verkehrsdurchsetzung
“Panton”-Stuhl Im “Freischwinger Panton (3D) II”-Entscheid (BGE 134 III 547) hatte das BGer den Schutz durch eine Formmarke bei Waren in einem Segment mit grosser Formenvielfalt auf Gestaltungen beschränkt, die sich vollständig von den vorhandenen Gestaltungen unterscheiden. Für den abgebildeten Stuhl wurde dies verneint, doch konnte sich die Kennzeichnungskraft aus der Verkehrsdurchsetzung ergeben, da hier … weiterlesen