4A_542/2009: nicht leicht wiedergutzumachender Nachteil als Anfechtungsvoraussetzung eines Zwischenentscheids
Das BGer äussert sich im vorliegenden Urteil zum nicht leicht wiedergutzumachenden Nachteil iSv BGG 93 I a als Voraussetzung der Anfechtung eines (anderen) selbständig eröffneten Vor- und Zwischenentscheids. Angefochten war eine erstinstanzlich angeordnete Sistierung. “Ein nicht wieder gutzumachender Nachteil im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG muss nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung rechtlicher … weiterlesen