6B_235/2010: Widerruf der bedingten Entlassung
In seinem Urteil vom 17. Mai 2010 (6B_235/2010) äussert sich das Bundesgericht zu den Voraussetzungen einer Nichtbewährung in der Probezeit gemäss Art. 89 Abs. 1 StGB und einem Verzicht auf Rückversetzung in den Strafvollzug gemäss Art. 89 Abs. 2 Satz 1 StGB. Danach ist eine Rückversetzung anzuordnen, wenn der bedingt Entlassene während der Probezeit ein … weiterlesen