4A_651/2017: Bonus als Gratifikation; Gleichbehandlungsgrundsatz
B. war als Projektleiter für die A. SA tätig. Das Jahressalär betrug CHF 195’000 brutto. Daneben war im Arbeitsvertrag ein diskretionärer Bonus vorgesehen. Der Bonus hing insbesondere davon ab, ob das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung nicht von einer Vertragspartei gekündigt worden war. Im Übrigen bestand ein Mitarbeiterbeteiligungsplan, der für B. Gratisaktien der Muttergesellschaft von … weiterlesen