5A_627/2012: Begriff der erbrechtlichen Streitigkeit i.S.v. IPRG 86 / ZPO 28
…engem Zusammenhang mit dem Erbgang steht, d.h. wenn sie ihre Grundlage im Erbrecht hat: Eine erbrechtliche Streitigkeit ist vor diesem Hintergrund gegeben, wenn sich die Parteien auf einen erbrechtlichen Titel berufen, um einen Teil ihrer Erbschaft zu fordern und die Existenz ihrer Rechte feststellen zu lassen; erbrechtliche Streitigkeiten betreffen demnach Klagen, mit denen Bestand oder Höhe erbrechtlicher Ansprüche geltend gemacht…