4A_496/2010: keine verbotene Kapitalrückgewähr bei Tilgung einer Aktionärsschuld mit Mittel aus Barliberierung
Das BGer qualifiziert die Zahlung fälliger Forderungen an Aktionäre aus Mitteln, die aus einer Barliberierung stammen, im Einklang mit seiner bestehenden Rechtsprechnung (zB BGE 87 II 169) nicht als verbotene Kapitalrückgewähr (OR 680 II). “Entscheidend ist mit Blick auf Art. 680 Abs. 2 OR mithin nicht die Art und Weise, wie das Geld an den Aktionär gelangt, sondern dass damit…