U 394/06: Adäquanzprüfung bei Schleudertraumata verschärft (amtl. Publ.)
…aktuellen medizinischen Erkenntnisse, namentlich die von Spezialärzten verschiedener Fachrichtungen erarbeiteten Empfehlungen für ein verlaufsabhängiges diagnostisches Vorgehen, zu berücksichtigen.” Wie das BGer ausführt, ist der Unfall in einer ersten Phase möglichst genau und verifizierbar zu dokumentieren. Der behandelnde Arzt ist gehalten, die versicherte Person sorgfältig abzuklären, u.a. auch zum Vorzustand (psychische Beschwerden) zu befragen. Kommt der Arzt zur Auffassung, ein Schleudertrauma…