9C_867/2014: In der Säule 3a besteht keine Bindungswirkung der IV-Entscheide (amtl. Publ.)
Ein Chauffeur und Landwirt (Beschwerdegegner) machte gegenüber der Vaudoise (Beschwerdeführerin) Leistungen aus zwei Vorsorgeversicherungen der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) geltend. Vor Bundesgericht war umstritten, inwiefern der Beschwerdegegner durch einen Verkehrsunfall erwerbsunfähig geworden war und ob die Versicherungsgesellschaft diesbezüglich an die Entscheidungen der IV-Organe gebunden war. Das Bundesgericht verneinte eine Bindungswirkung der IV-Entscheide in der Säule 3a und wies die Sache…