2C_6/2016: Architekturleistungen mit Honorarsumme von Fr. 300’000.– / Aargauische Pensionskasse hätte Auftrag öffentlich ausschreiben müssen (amtl. Publ.)
…Einrichtungen des öffentlichen Rechts u.a. dann in den Anwendungsbereich des Übereinkommens fallen, wenn sie entweder mehrheitlich öffentlich finanziert werden, öffentlicher Einfluss auf die Geschäftsführung genommen wird oder das Leitungsorgan mehrheitlich öffentlich bestimmt wird. Da, so das BGer, keine dieser Voraussetzungen erfüllt sei, falle die APK nicht in den Anwendungsbereich des WTO-GPA. Indessen habe die Vorinstanz laut BGer willkürfrei entschieden, dass die…