145 III 495: Ausdehnung der Pfandhaft auf Miet- und Pachtzinsforderungen; Wirkun-gen eines Verzichts darauf im Betreibungsbegehren (frz.)
…SchKG. Er behauptete, dass die Gläubigerin durch ihre Erklärung im Betreibungsbegehren, eine amtliche Verwaltung sei nicht erforderlich, ausdrücklich und unwiderruflich auf die Ausdehnung ihres Pfandrechts auf Miet- und Pachtzinse in einem späteren Stadium des Verfahrens verzichtet habe (E. 2.2). Das Bundesgericht erinnerte zunächst an den Norminhalt und seine bisherige Rechtsprechung: Nach Art. 806 Abs. 1 ZGB erstreckt sich beim Grundpfandrecht…