6B_586/2010: Schlechterstellungsverbot und Verzicht auf (teilweisen) Strafaufschub
In dem bundesgerichtlichen Verfahren 6B_586/2010 rügte ein Beschwerdeführer, dass das Obergericht Zug ihm auf seine Berufung hin eine unbedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten auferlegte, nachdem das Strafgericht ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt hatte. Dieses Vorgehen verletze seinen Anspruch auf rechtliches Gehör und ein gerechtes Verfahren, selbst wenn der Kanton Zug kein Verbot der Schlechterstellung (Verbot der…