BR: VStG | Erleichterungen betr. Meldeverfahren im Konzernverhältnis: In Kraft ab 15. Feb. 2017; rückwirkend bis max. 1. Jan. 2011
Die vom Parlament im vergangenen September beschlossenen Änderungen des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (VStG; SR 642.21) treten am 15. Februar 2017 in Kraft. Damit kann die Verrechnungssteuerpflicht im Konzernverhältnis inskünftig durch blosse Meldung auch dann noch erfüllt werden, wenn die 30-tägige Meldefrist (ab Fälligkeit der Dividende) bereits abgelaufen ist; vorausgesetzt, die übrigen bereits bisher geltenden Voraussetzungen für das Meldeverfahren im…