Revision des Sanierungsrechts in Kraft per 1. Januar 2014
Der Bundesrat hat letzte Woche die Teilrevision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Mit den neuen Bestimmungen soll die Sanierung von Unternehmen erleichtert werden, insbesondere durch folgende Massnahmen (vgl. Medienmitteilung): Die Nachlassstundung wird künftig nicht mehr zwingend in einem Nachlassvertrag oder Konkurs enden. Sie kann vermehrt auch zu reinen Stundungszwecken bewilligt…