4A_476/2014: Fristwahrung trotz Zustellung der Berufung an die Vorinstanz (amtl. Publ.)
Nachdem das Arbeitsgericht Zürich eine Klage wegen missbräuchlicher Kündigung abgewiesen hatte, reichte die Klägerin ihre Berufungsschrift versehentlich beim Arbeitsgericht statt beim dafür zuständigen Obergericht ein. Das Arbeitsgericht wies die anwaltlich vertretene Klägerin auf das Versehen hin, worauf diese das Rechtsmittel noch am gleichen Tag dem Obergericht überbrachte. Das Obergericht trat auf die Berufung nicht ein. … weiterlesen