Revision der Chauffeurverordnung: Erleichterungen bei den Arbeits- und Ruhezeitvorschriften für gewisse Transporte
Der Bundesrat hat heute eine Revision der Chauffeurverordnung (ARV1) beschlossen. Neu werden gewerbliche Transporte von Material oder Ausrüstungen (Arbeitsutensilien), die der Berufsausübung dienen, vom Geltungsbereich der ARV1 ausgenommen. Diese Erleichterung gilt, wenn das Gesamtgewicht des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination 7,5 Tonnen nicht übersteigt, der Transport nicht der Hauptzweck der Berufsausübung ist und innerhalb eines Umkreises … weiterlesen