5A_205/2013: Vereinsbeschlüsse nichtig bei Einladung durch unzuständiges Organ (Bestätigung der Rsp.)
Das BGer bestätigt im vorliegenden Urteil, an seiner bisherigen Rechtsprechung festzuhalten und Vereinsbeschlüsse generell als nichtig anzusehen, wenn die Einladung zur Vereinsversammlung von irgendeinem unzuständigen Organ (auch etwa vom Vereinspräsidenten) ausgegangen ist: Soweit die Beschwerdeführerin geltend macht, es habe nicht irgendwer eingeladen, sondern der Vereinspräsident, der zugleich auch Mitglied des Vereinsvorstandes sei, so dürfte sie eine … weiterlesen