4A_194/2010: Medienfreiheit umfasst Zugang zu Strafanstalten; Ausdehnung der Informationsfreiheit (amtl. Publ.)
Das BGer hält fest, dass einem Journalisten der Zugang zur Strafanstalt Pöschwies zu einem Interview mit einem Häftling nicht verweigert werden durfte (vgl. dazu .fel in der NZZ). Diese Recherchetätigkeit fällt in den Schutzbereich der Medienfreiheit; eine Einschränkung setzt u.a. eine entsprechende gesetzliche Grundlage voraus. Das BGer weist die Sache deshalb an die Vorinstanz, das … weiterlesen