Geplante Änderungen von Art. 8a, 73 und 85a SchKG
Im Bundesblatt vom 28. Dezember 2016 wurde eine geplante Änderung des SchKG (Änderung vom 16. Dezember 2016) publiziert : Art. 8a SchKG regelt das Einsichtsrecht in das Betreibungsregister. Gemäss einem neuen Abs. 3 Bst. d geben die Betreibungsämter Dritten von einer Betreibung auch dann keine Kenntnis, wenn der Schuldner nach Ablauf einer Frist von drei Monaten … weiterlesen