Im Urteil 6B_1498/2020 vom 29. November 2021 entschied das Bundesgericht, dass eine Anschlussberufung, die einzig erhoben wird, um Druck auf den Beschuldigten auszuüben bzw. um einen Rückzug der Berufung zu erreichen, unzulässig ist und gegen Treu und Glauben verstösst. Hintergrund war ein Schuldspruch des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland wegen Vergewaltigung, einfacher Körperverletzung, Nötigung und Drohung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren, in dessen Folge die Staatsanwaltschaft auf Berufung des Beschuldigten hin Anschlussberufung erklärte.
6B_780/2021: Teilnahmerecht bei polizeilichen Einvernahmen (amtl. Publ.)
Im Urteil 6B_780/2021 vom 16. Dezember 2021 befasste sich das Bundesgericht mit den Teilnahmerechten des Beschuldigten bei Beweiserhebungen. Hintergrund war eine Beschwerde, wonach gewisse polizeilichen Einvernahmen entgegen des Antrags des Beschuldigten als verwertbar erklärt worden waren, obwohl dabei dessen Teilnahmerechte missachtet worden seien. Gemäss Art. 147 Abs. 1 StPO haben die Parteien das Recht, bei Beweiserhebungen durch die … weiterlesen