5D_112/2013: allgemeines Replikrecht; drei Tage zur Stellungnahme (hier) nicht ausreichend
Das BGer äussert sich im vorliegenden Urteil zum allgemeinen Replikrecht. In allgemeiner Hinsicht gilt nach der bestehenden Rechtsprechung Folgendes: 2.2.3. Eine Partei, die eine Eingabe ohne Fristansetzung erhält und dazu Stellung nehmen will, hat dies umgehend zu tun oder zumindest zu beantragen. Andernfalls wird angenommen, sie habe auf eine weitere Eingabe verzichtet. Das Gericht hat … weiterlesen