Änderung des SchKG: Gewerbsmässige Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren (sowie Änderungen der ZPO)
Im Bundesblatt Nr. 39 vom 6. Oktober 2015 wurde eine Änderung des SchKG vom 25. September 2015 publiziert. Art. 27 SchKG soll neu wie folgt lauten: “5. Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren 1 Jede handlungsfähige Person ist berechtigt, andere Personen im Zwangsvollstreckungsverfahren zu vertreten. Dies gilt auch für die gewerbsmässige Vertretung. Die Kantone können einer Person aus … weiterlesen