4A_372/2011: Ausnahme des Novenverbots von ZPO 326 I bei Rechtsbehelfen gegen Vollstreckbarerklärungen (amtl. Publ.)
Das BGer hält im vorliegenden Verfahren betr. die Vollstreckbarerklärung eines Mahnbescheids polnischen Rechts fest, dass das Novenverbot iSv ZPO 326 I im Verfahren der Beschwerde als Rechtsbehelf iSv aLugÜ 40 (vgl LugÜ 43) der Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen nicht gilt. Der Beschwerdegegner erhält erst im kontradiktorischen Beschwerdeverfahren Gelegenheit, sich zur Vollstreckbarerklärung zu äussern. Das Novenverbot im … weiterlesen