4A_527/2018: Gerichtsstand am Ort, wo der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet (amtl. Publ.)
Die X. SA, hat ihren Sitz in Opfikon im Kanton Zürich und betreibt Zweigniederlassungen in den Kantonen Luzern, Freiburg und St. Gallen. Z. war von der X. SA als Aussendienstmitarbeiter (“représentant” bzw. “account manager”) angestellt. Z. hatte seinen Wohnsitz in Conthey im Kanton Wallis und war für die Kundenbeziehungen im Kanton Wallis verantwortlich. Z. klagte wegen missbräuchlicher Kündigung gegen die X. SA … weiterlesen