9C_492/2013: Haftung der Kontrollstelle einer Pensionskasse verneint; Unterbruch des Kausalzusammenhangs (amtl. Publ.)
Die Treuhand A. AG war die Kontrollstelle der Pensionskasse B. Stifterfirma der Pensionskasse war die C. AG. Drei Mitglieder des Stiftungsrates der Pensionskasse, die gleichzeitig Führungsfunktionen in der C. AG ausübten, gelangten an die Kontrollstelle und unterbreiteten ihr die Frage, ob es gesetzlich erlaubt sei, dass die Pensionskasse die Aktien der C. AG erwirbt und … weiterlesen