4A_240/2014: Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf einen Formmangel bei Mietkündigung, wenn die verletzte Form einen desinteressierten Dritten schützt (amtl. Publ.)
Das BGer beurteilt im vorliegenden Entscheid die Berufung des Mieters auf einen Formmangel der Kündigung wie bereits das KGer SG Vorinstanz als rechtsmissbräuchlich. Der Formmangel hatte hier darin bestanden, dass mehrere Personen gemeinsam Mieter waren, ohne dass eine Familienwohnung betroffen war. Infolgedessen hätte die Zustellung eines einzigen Kündigungsformulars an alle Mieter zwar genügt, aber nur, … weiterlesen