8C_343/2014: Weiterbeschäftigungsanspruch nach Strafverfahren gegen Stadtverwaltung verneint
Die Verwaltung der Stadt Zürich kündigte das Arbeitsverhältnis eines Angestellten in der Informatikabteilung. Umstritten war insbesondere, ob dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung zustand (Urteil 8C_343/2014 vom 27. Januar 2015). Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich bejahte den Weiterbeschäftigungsanspruch (E. 6.3), wogegen sich die Stadtverwaltung vor Bundesgericht erfolgreich wehrte (E. 6.3.1). Das Bundesgericht erwog insbesondere, nachdem der … weiterlesen