Mit Urteil vom 10. Januar 2023 (1B_614/2022, 1B_628/2022) passt das Bundesgericht dessen Praxis dem gesetzgeberischen Willen per sofort an: Die Staatsanwaltschaft verfügt über kein Beschwerderecht gegen Entscheide der Zwangsmassnahmengerichte über die Anordnung, Verlängerung und Aufhebung von Untersuchungs- oder Sicherheitshaft gegen Beschuldigte. Mit dem Entscheid des Parlaments, bei der Revision der Schweizerischen Strafprozessordnung der Staatsanwaltschaft entgegen anfänglicher Absicht kein Beschwerderecht einzuräumen, hat der Gesetzgeber seinen Willen zum Ausdruck gebracht, die bisherige bundesgerichtliche Rechtsprechung nicht zu übernehmen.
5A_452/2021: Beschwerdelegitimation des Gläubigers, der am erstinstanzlichen Konkurseröffnungsverfahren nicht teilgenommen hat (amtl. Publ.)
In diesem zur Publikation vorgesehenen Entscheid 5A_452/2021 vom 14. Dezember 2022 setzte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, ob der Gläubiger, der am erstinstanzlichen Konkurseröffnungsverfahren nicht teilgenommen hat, beschwerdelegitimiert ist. In diesem Verfahren wurde der Konkurs über die Schuldnerin aufgrund einer Insolvenzerklärung eröffnet. Eine Drittgläubigerin wehrte sich gegen den Entscheid des Konkursgerichts mit der … weiterlesen