4A_612/2010: Abschrankung einer Pferderennbahn wegen Selbstverantwortung der Nutzer kein Werkmangel
Beim White Turf 2002 kam es zu einem Unfall, als sich ein Pferdeschlitten in der Abschrankung der Rennbahn verhakt hat. Das BGer schützt nun die Feststellung der Vorinstanzen als nicht willkürlich, dass zum damaligen Zeitpunkt keine tauglichen Alternativen zu den verwendeten Holzpfosten bestanden. Es lag deshalb kein Werkmangel iSv OR 58 I vor. Das BGer … weiterlesen