B‑2854/2010: “PROSERIES” beschreibend (hier: für Waren der Klasse 3)
Aus der hier massgeblichen Sicht des Durchschnittskonsumenten bedeutet der Ausdruck “PROSERIES” soviel wie “professionelle Serie”. Er ist damit beschreibend iSv MSchG 2 a. Im vorliegenden Urteil ging es um Seifen, Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer und Zahnputzmittel in Klasse 3, doch ist dieses Urteil wohl verallgemeinerbar.