4A_432/2009: Kündigung während der Probezeit nach Kritik am Arbeitgeber nicht missbräuchlich
Das BGer beurteilte es eine Kündigung durch den Arbeitgeber während der Probezeit und nach Kritik am Artbeitgeber bzw. Vorgesetzten als nicht missbräuchlich iSv OR 336. Die Kündigung wurde wie folgt begründet: “Die Beschwerdeführerin habe am 2. Oktober 2007 in einem kurzfristig von ihr verlangten Gespräch der Leiterin des Pflegezentrums sowohl fachliche als auch charakterliche Inkompetenz … weiterlesen