1C_457/2015: Die Urteilsfällung im Anschluss an den Augenschein verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn den Parteien das Augenscheinprotokoll nicht zugestellt wird (amtl. Publ.)
Im zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil vom 3. Mai 2016 äusserte sich das BGer zu einem durch das Obergericht des Kantons Appenzell Ausserhoden durchgeführten Augenschein. In einer nachbarrechtlichen Streitigkeit (Mitbenutzung einer bestehenden Zufahrt) machte sich das Obergericht vor Ort ein Bild und fällte gleichentags seinen Entscheid. Dagegen gelangten A. und B. an das BGer, welches ihre Beschwerde gutheisst. A. und…