5A_481/2007: Rechtsöffnung; Einheit von Grundpfandforderung und Grundpfandrecht bei Schuldbriefen (amtl. Publ.)
…gegengezeichneten Sicherungsvereinbarung als Rechtsöffnungstitel, falls darin die persönliche Schuldpflicht aus dem sicherungsübereigneten Schuldbrief anerkannt worden ist. Bei jüngeren Schuldbriefen wird der Schuldner nicht aufgeführt. Wenn kein Schuldnerwechsel stattgefunden hat, kann der Gläubiger als Alternative beim Grundbuchamt eine beglaubigte Kopie des Errichtungsaktes besorgen, in dem das Schuldbekenntnis enthalten ist. Hier hatte die Bank als Gläubigerin die Grundpfandforderung geltend gemacht. Sie anerkennt, dass…