Totalrevision des GUMG: Erweiterung des Geltungsbereichs auf fast alle genetische Untersuchungen beim Menschen
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu einer Totalrevision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) eröffnet. Der Geltungsbereich des Gesetzes wird auf nahezu alle genetischen Untersuchungen beim Menschen erweitert und die Bedingungen für vorgeburtliche Untersuchungen werden angepasst. Ziel bleibt, Missbräuchen vorzubeugen und den Schutz der Persönlichkeit zu gewährleisten. Die Vernehmlassung dauert bis am 26. Mai 2015. Der Vorentwurf sieht folgende…