5A_355/2016: Vereinbarkeit eines ägyptischen Erbscheins mit dem schweizerischen Ordre public (amtl. Publ.; frz.)
…aus, in welchem der Tod des Erblassers festgestellt und als einzige Erben die Brüder und Schwestern des Verstorbenen unter Ausschluss der Ehefrau aufgeführt wurden. Um über die Vermögenswerte in der Schweiz verfügen zu können, verlangten die Brüder und Schwestern des Verstorbenen im Jahr 2010 die Anerkennung des ägyptischen “acte d’hoirie” beim Tribunal de première instance de Genève. Das erstinstanzliche Gericht anerkannte den “Erbschein”…