5A_46/2018: provisorische Rechtsöffnung (Art. 82 SchKG) / Aktivlegitimation von Erben
…zu erbringen […] Vorliegend müssen die Beschwerdeführer demnach durch Urkunden nachweisen, dass sie Rechtsnachfolger von [D.] geworden sind. Da es sich bei der Gemeinschaft der Erben um eine Gesamthandschaft handelt und die in die Erbschaft fallenden Rechte grundsätzlich nur gemeinsam durch alle Erben ausgeübt werden können (vgl. oben E. 1.1), müssen sie zusätzlich nachweisen, dass sie die einzigen Erben von…