1C_533/2017: Mehrbelastung des Verhaltensstörers bei Haftungsbefreiung des Zustandsstörers (amtl. Publ.)
…auszusetzen. Die Beschwerde der A. Immobilien AG weist es ab. Die der Erbengemeinschaft B. auferlegte Haftungsquote von 25 % hält das BGer für exzessiv, da nicht davon ausgegangen werden könne, dass den Erben aus der Belastung oder der Sanierung ein Vermögensvorteil in Höhe mindestens ihres Kostenanteils zugeflossen sei. Das BGer heisst die Beschwerde der Erbengemeinschaft B. folglich teilweise gut und reduziert…