4A_151/2024: (keine) Auslegung eines definitiven Rechtsöffnungstitels (amtl. Publ.)
…im definitiven Rechtsöffnungstitel festgehaltenen auflösenden Bedingung, unter welcher die Schuldpflicht besteht, unbestimmt ist und sich nicht mit Sicherheit ermitteln lässt. Der von der Vormundschaftsbehörde im Jahr 2006 genehmigte Unterhaltsvertrag sah in Ziff. 1 vor, dass die Unterhaltspflicht des Vaters “ab dem 1. Oktober 2006 bis zur Mündigkeit des Kindes [dauert]. Befindet sich ein Kind dann noch in Ausbildung, so dauert…