9C_209/2015: Krankenkassen müssen in Europa geleistete Selbstbehalte nicht übernehmen (amtl. Publ.)

A. musste sich während eines Aufen­thalts in Frankre­ich not­fallmäs­sig in sta­tionäre Behand­lung in ein Spi­tal begeben. Das Spi­tal forderte von A. eine Kostenüber­nahme von 20 %. Nach franzö­sis­chem Recht müssen 20 % der Behand­lungskosten von den Betrof­fe­nen sel­ber getra­gen wer­den. Die schweiz­erische Krankenkasse weigerte sich im Rah­men der oblig­a­torischen Krankenpflegever­sicherung, den von A. in Frankre­ich geleis­teten Selb­st­be­halt zu übernehmen. Das…

4A_113/2017: Merkantiler Minderwert bei Sachschaden nach Gebäudebrand

…Wert des entsprechen­den Aktivums, weshalb in seinem Umfang neb­st den Reparaturkosten ein Schaden im Sinne der Dif­feren­zthe­o­rie beste­ht.  Dieser merkan­tile Min­der­w­ert hängt mass­ge­blich von der durchge­führten Reparatur ab. Sein Bestand und seine Höhe wer­den vom Ver- resp. Mis­strauen geprägt, das die Mark­t­ge­gen­seite der Reparatur ent­ge­gen­bringt und welch­es u.a. von der Qual­ität, dem Umfang und auch der Doku­men­ta­tion der Reparatur sowie…

BBl 2015 1: Botschaft zur Reform der Altersvorsorge 2020

Die Botschaft des Bun­desrates zur Reform der Altersvor­sorge 2020 (BBl 2015 1) enthält die Vorschläge des Bun­desrates für eine umfassende Reform der Altersvor­sorge. Mit den vorgeschla­ge­nen Mass­nah­men ver­fol­gt der Bun­desrat das Ziel, das Leis­tungsniveau der Altersvor­sorge zu erhal­ten und das finanzielle Gle­ichgewicht der 1. und 2. Säule durch Anpas­sun­gen an den demografis­chen Wan­del zu sich­ern. Vorgeschla­gen wer­den ins­beson­dere die folgenden…

5C.50/2007: Rücktrittsfrist nach VVG 6 II durch Passivität ausgelöst

Strit­tig war der Beginn der Rück­tritts­frist nach VVG 6 II. Das OGer NW als Vorin­stanz hat­te eingeräumt, dass auf­grund der Arzt­berichte (Lebensver­sicherung; Erwerb­sun­fähigkeit) keine sichere Ken­nt­nis vom Vor­liegen ein­er Anzeigepflichtver­let­zung bestanden habe. Die strit­tige Frist sei erst später aus­gelöst wor­den, als der Ver­sicher­er von der Klägerin eine Voll­macht ver­langt hat­te, damit sie von den (früheren) Krankenkassen Auskün­fte ein­holen könne. Die…

4A_203/2014: Korruptionsvorwürfe gegen ausländische Richter dürfen nicht erst im schweizerischen Exequaturverfahren erhoben werden (amtl. Publ.)

Die OAO B. ist eine Ver­sicherungsge­sellschaft mit Sitz in Moskau. Sie schloss mit der A. Ltd., deren Sitz sich in Zürich befind­et, einen Rück­ver­sicherungsver­trag betr­e­f­fend die Ver­sicherung ver­schieden­er Wasserkraftwerke und ander­er Gebäude ab. Nach­dem sich ein Unfall in einem ver­sicherten Wasserkraftwerk ereignet hat­te, klagte die OAO B. gegen die A. Ltd. beim Arbi­tragegericht der Stadt Moskau (ein staatlich­es Han­dels­gericht) auf…

In eigener Sache: Dr. Roland Bachmann verstärkt swissblawg

Die Redak­tion von swiss­blawg freut sich über weit­ere Ver­stärkung: RA Dr. Roland Bach­mann, LL.M. (Michi­gan), Anwalt bei Nater Dal­lafior Recht­san­wälte AG in Zürich, betreut bei uns ab sofort die Bere­iche Arbeit­srecht, Haftpflicht- und Ver­sicherungsrecht sowie Prozess­recht (exkl. Schieds­gerichts­barkeit und Schuld­be­trei­bungs- und Konkursrecht). Damit ist das Team von swiss­blawg auf sieben Per­so­n­en angewachsen.…

4A_730/2016: Anlageberatung / Margin Call / Pflichten der Bank bei Verwertung verpfändeter Wertschriften

Im Entscheid 4A_730/2016 (frz.) hat­te sich das Bun­des­gericht mit einem Fall eines “Mar­gin Calls” (Auf­forderung der Bank an ihren Kun­den, zusät­zliche Sicher­heit­en beizubrin­gen) zu beschäfti­gen. Die Bank hat­te dem Kun­den Lom­bard­kred­ite gewährt und sich als Deck­ung Wertschriften sowie Ver­sicherungspo­li­cen verpfän­den lassen. Die ver­tragliche Regelung sah vor, dass die Bank die verpfän­de­ten Titel sel­ber frei­händig verkaufen durfte, falls der Kunde einem…

2C_196/2017: subjektiver Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts; Begriff “Einrichtung des öffentlichen Rechts” (amtl. Publ.)

Die GZO AG ist eine Aktienge­sellschaft nach Art. 620 ff. OR mit Sitz in Wet­zikon, die durch die Umwand­lung des Zweck­ver­bands Gesund­heitsver­sorgung Zürcher Ober­land ent­stand und deren Aktien voll­ständig von den ehe­ma­li­gen Zweck­ver­bands­ge­mein­den gehal­ten wer­den. Der haupt­säch­liche Zweck der GZO AG beste­ht in der Sich­er­stel­lung des akut­sta­tionären Leis­tungsauf­trags des Kan­tons Zürich im Zürcher Ober­land. Sie führt die erforder­lichen Akut­spi­ta­l­abteilun­gen sowie…

Begrenzung der Privilegierung von Lohnforderungen beabsichtigt

Der Bun­desrat unter­stützt in ein­er Stel­lung­nahme die von der RK‑N vorgeschla­gene Revi­sion des SchKG, mit welch­er Forderun­gen von Arbeit­nehmern im Konkurs nur noch bis zum Betrag des nach oblig­a­torisch­er Unfallver­sicherung max­i­mal ver­sicherten Jahresver­di­en­stes in der ersten Klasse priv­i­legiert sein sollen (Medi­en­mit­teilung): “[…] exzes­sive Löhne sollen der Priv­i­legierung, welche primär den wirtschaftlich abhängi­gen Arbeit­nehmer im Auge hat, nicht mehr in vollem…

FIDLEG/FINIG: FINMA veröffentlicht Entwurf der FINIV-FINMA

Am 1. Jan­u­ar 2020 trat­en FIDLEG/FINIG zusam­men mit den vom Bun­desrat ver­ab­schiede­ten Vol­lzugsverord­nun­gen (FIDLEV, FINIV und AOV) in Kraft. Darin wurde auch die FINMA verpflichtet, gewisse Aus­führungs­bes­tim­mungen zu erlassen. Die FINMA veröf­fentlichte nun den Entwurf ein­er FINIV-FINMA und regelt darin ins­beson­dere die fol­gen­den Punk­te: Anforderun­gen an die Berufshaftpflicht*]}*versicherung für Ver­wal­ter von Kollek­tivver­mö­gen bzw. für die Anrech­nung der Berufshaftpflicht*]}*versicherung an die