4A_98/2014: Fehlen Hinweise auf die Bedingungen der Krankentaggeldversicherung, wurde von der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht nicht abgewichen (Art. 324a OR)

Der Arbeitsver­trag eines Gren­zgängers aus Frankre­ich sah vor, dass der Arbeit­ge­ber 0,35 % für die Kranken­taggeldver­sicherung abzieht. Das Betrieb­sre­gle­ment ergänzte in dieser Hin­sicht, im Ver­sicherungsfall habe jed­er Mitar­beit­er während 720 Tagen Anspruch auf 80 % des Salairs. Der Arbeit­ge­ber hat­te eine Kollek­tiv­taggeldver­sicherung abgeschlossen. Die All­ge­meinen Ver­sicherungsbe­din­gun­gen bes­timmten, dass Gren­zgänger nur während 90 Tagen nach Beendi­gung des Arbeitsver­hält­niss­es Anspruch auf Taggelder…

4A_197/2018: Rückforderung aus Kollektiv-Taggeldversicherung; Verjährung; selbständiges Forderungsrecht der versicherten Arbeitnehmerin

…nur für die Ver­tragsparteien verbindlich, nicht hinge­gen für die Beschw­erdegeg­ner­in. 3.3. Der Beschw­erde­führerin gelingt es nicht, diese Beurteilung als bun­desrechtswidrig auszuweisen: Wohl ste­ht nach Art. 87 VVG dem­jeni­gen, zu dessen Gun­sten eine kollek­tive Unfall- oder Krankenver­sicherung abgeschlossen wor­den ist, mit dem Ein­tritt des Unfalls oder der Krankheit ein selb­ständi­ges Forderungsrecht gegen den Ver­sicher­er zu. Diese Bes­tim­mung dient dem Schutz des Versicherten…

Verabschiedung der Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit: Medienmitteilung vom 14. August 2024

…die all­ge­mein­verbindlich erk­lärten Regeln ver­stossen, müssen mit ein­er Busse von bis zu 100 000 Franken rech­nen.” Umset­zung ab 1. Sep­tem­ber 2024 “Das Bun­des­ge­setz über die Reg­ulierung der Ver­sicherungsver­mit­tlertätigkeit und seine Aus­führungsverord­nung treten am 1. Sep­tem­ber 2024 in Kraft. Sie gel­ten für die Prämien 2025 und damit für die näch­ste Peri­ode des Krankenkassen­wech­sels.”   Nüztliche Links: Verord­nung über die Reg­ulierung der Ver­sicherungsver­mit­tlertätigkeit…

4A_558/2020: natürlicher Kausalzusammenhang im Haftpflichtrecht

Im Urteil 4A_558/2020 vom 18. Mai 2021 set­zte sich das Bun­des­gericht mit der Frage des natür­lichen Kausalzusam­men­hangs auseinan­der und liess die Frage, ob der natür­liche Kausalzusam­men­hang auch im Haftpflichtrecht weg­fall­en kann (sta­tus quo sine vel ante), aus­drück­lich offen. Diesem Entscheid lag fol­gen­der Sachver­halt zugrunde: Der Kläger B erlitt einen nicht selb­stver­schulde­ten Autoun­fall im Rah­men sein­er Arbeit­stätigkeit, anlässlich welch­es ein Auto …

4A_262/2015: Prinzip “claims-made”

Eine Anwalt­skan­zlei klagte gegen ihre Berufshaftpflicht*]}*versicherung und forderte die für den Prozess zur Abwehr der Klage ein­er Kli­entin aufgewen­de­ten Kosten abzüglich des Selb­st­be­halts. Das Han­dels­gericht des Kan­tons Zürich wies die Klage der Anwalt­skan­zlei ab. Das Bun­des­gericht hiess die Beschw­erde dage­gen gut und wies die Sache zu neuer Entschei­dung zurück (Urteil 4A_262/2015 vom 31. August 2015).  Das Bun­des­gericht äusserte sich zum

2C_578/2010: Unterversicherung bei der Zürcher Gebäudeversicherung — Proportionalregel

Dass das VGer ZH im Fall ein­er Unterver­sicherung bei der Gebäudever­sicherung (hier: keine Ver­sicherung der mieter­seit­i­gen Aus­baut­en) die Pro­por­tion­al­regel anwen­det (Her­ab­set­zung der Ver­sicherungsleis­tung im Ver­hält­nis zum wirk­lichen Ersatzw­ert), ist wed­er willkür­lich noch ver­let­zt es das Legal­ität­sprinzip, wie das BGer fest­stellt (vgl. § 53 GebVG/ZH: “Bei Total- und Teilschä­den ist der Schaden nach dem Ver­hält­nis des tat­säch­lichen Ver­sicherungswertes des beschädigten Gebäudeteils…

4A_241/2015: Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung; einzige Instanz (amtl. Publ.)

Die Sozialver­sicherungsrechtliche Abteilung des Kan­ton­s­gerichts Wal­lis (Cour des assur­ances sociales du Tri­bunal can­ton­al du can­ton du Valais) trat auf eine Klage nicht ein, weil der Kläger seine Zusatzver­sicherung zur sozialen Krankenver­sicherung mit ein­er pri­vat­en Ver­sicherungsge­sellschaft abgeschlossen hat­te. Das kan­tonale Gericht begrün­dete seinen Entscheid damit, es sei gemäss kan­tonalem Recht nur für Stre­it­igkeit­en zuständig, bei denen als Ver­sicherungsträger eine anerkan­nte Krankenkasse…

4A_232/2019: Ungewöhnlichkeitsregel und Allgemeine Versicherungsbedingungen (Ungewöhnlichkeit verneint)

…Entscheid der Vorin­stanz. Vor Bun­des­gericht monierte der Ver­sicherte u.a., Art. 4 Abs. 2 lit. c AVB umfasse die krankheits­be­d­ingte unver­schuldete Unter­suchung­shaft nicht; wenn doch, sei sie ungewöhn­lich und in Anwen­dung der Ungewöhn­lichkeit­sregel nichtig. In einem ersten Schritt rief das Bun­des­gericht all­ge­meine Ausle­gung­sprinzip­i­en in Erin­nerung (E. 2.1 und 2.2): Die all­ge­meinen Bedin­gun­gen eines Ver­sicherungsver­trags wer­den nach den gle­ichen Grund­sätzen aus­gelegt wie andere Vertragsbestimmungen…

FINMA: Anhörung zum Rundschreiben “Versicherungstechnische Rückstellungen in der Rückversicherung”

Die FINMA informierte kür­zlich über die von ihr eröffnete Anhörung zum Rund­schreiben Ver­sicherungstech­nis­che Rück­stel­lun­gen in der Rückver­sicherung. Ver­sicherungstech­nis­che Rück­stel­lun­gen wer­den gebildet, um Verpflich­tun­gen gegenüber den Ver­sicherungsnehmern nachzukom­men, die sich aus Ver­sicherungsdeck­un­gen ergeben. Die im Rund­schreiben fest­gelegten Anforderun­gen beziehen sich auf das Rück­ver­sicherungs­geschäft und richt­en sich an alle Ver­sicherungsun­ternehmen, die es betreiben. Es legt Min­i­malan­forderun­gen fest, die sich­er­stellen, dass die Ver­sicherungsun­ternehmen…

2C_563/2016: Submission; Ausschluss von Brokern bei Ausschreibung der Bertriebshaftpflichtversicherung

Die Finanzver­wal­tung des Kan­tons Bern schrieb die Betriebshaftpflicht*]}*versicherung für sämtliche Insti­tu­tio­nen und angegliederten Betriebe des Kan­tons Bern sowie den Rah­men­ver­trag zum Abschluss einzel­ner Proban­den­ver­sicherun­gen bezüglich der Durch­führung klin­is­ch­er Ver­suche und Forschung­spro­jek­te öffentlich aus. Gemäss den Eig­nungskri­te­rien wur­den nur Ange­bote von Ver­sicherungsun­ternehmen mit ein­er Bewil­li­gung der Auf­sichts­be­hörde FINMA ent­ge­gen genom­men. Die X. AG gelangte mit Beschw­erde an die Finanzdi­rek­tion des Kan­tons