6B_143/2010: Entschädigung für Verteidigerkosten wegen Verstoss gegen UWG
Verzichtet ein Gericht bei Freispruch oder Verfahrenseinstellung auf Entschädigung des Angeschuldigten für dessen Kosten der Strafverteidigung, weil dieser gegen Bestimmungen des UWG verstossen hat, verletzt eine solche Entscheidung die Unschuldsvermutung nicht. Dies hat das Bundesgericht mit Urteil vom 22. Juni 2010 (6B_143/2010) festgehalten. Die Vorinstanz war davon ausgegangen, dass der Beschwerdeführer das gegen ihn angestrengte Strafverfahren wegen Verdachts der Widerhandlungen…