Moneyhouse-Betreiberin akzeptiert EDÖB-Empfehlungen
Nach dem superprovisorischen Verbot des Bundesverwaltungsgerichts der Veröffentlichung von Privatadresse auf moneyhouse.ch (wir haben berichtet) hat der EDÖB jetzt mitgeteilt, dass die Betreiberin der Website, itonex AG, die Empfehlungen des EDÖB weitgehend akzeptiert hat. Es handelt sich dabei gemäss der Medienmitteilung des EDÖB namentlich um folgende Empfehlungen: Adressen, welche itonex ag von xy bezogen hat, werden nur noch im Internet über www.moneyhouse.ch…