7B_631/2023: Einsicht in Strafbefehle durch Dritte (amtl. Publ.)
…69 Abs. 2 StPO können interessierte Personen in die Urteile und Strafbefehle Einsicht nehmen, wenn die Parteien auf eine öffentliche Urteilsverkündung verzichtet haben oder ein Strafbefehl ergangen ist. Mit dieser Bestimmung wird der Gehalt des Öffentlichkeitsprinzips im Bereich des Strafrechts jedoch nicht abschliessend geregelt; sie klärt insbesondere nicht alle Aspekte des Persönlichkeitsschutzes – u.a. ob eine allfällige Anonymisierung bzw. Schwärzung…