9C_500/2012: keine Legitimation der Destinatäre zur Anfechtung des Genehmigungsentscheids bei Teilliquidation (amtl. Publ.)
…Destinatäre die Genehmigungsverfügung anfechten können, jedoch ohne Begründung. Für das BGer ist diese Richtlinie, die einer Verwaltungsweisung gleichkomme, aber nicht verbindlich, abgesehen davon, dass das BSV davon ausgeht (Schreiben “Anpassung der Teilliquidationsreglemente — Revision der BVV 2” vom 20. Juli 2009), dass Versicherte und Rentenbeziehenden die Genehmigungsverfügung nicht anfechten können. Im Gegenteil: 3.1.4 Aus dem Gesagten ergibt sich, dass die…