4A_522/2013: Abstrakte Erfüllungsortsvereinbarung ohne zuständigkeitsbegründende Wirkung (amtl. Publ.)
In einer handelsrechtlichen Auseinandersetzung zwischen einer GmbH und einer AG war die Zuständigkeit umstritten. Die Beschwerdeführerin schuldete der Beschwerdegegnerin Regale, die in Deutschland produziert und nach Österreich geliefert und dort montiert wurden. Aus der Schweiz erfolgte einzig die Rechnungsstellung (Urteil 4A_522/2013 vom 12. Mai 2014, E. 2.3). Unbestritten war zwischen den Parteien, dass keine gültige Gerichtsstandsvereinbarung i.S.v. Art. 23 LugÜ…