1C_415/2010: Wählbarkeitsvoraussetzungen der Zürcher Handelsrichter verfassungswidrig (amtl. Publ.)
…oder in leitender Stellung tätig ist oder während mindestens zehn Jahren eine solche Stellung bekleidet hat”, ist damit (kantons-)verfassungswidrig: KV/ZH 40 I sieht vor, dass in u.a. die obersten kantonalen Gerichte gewählt werden kann, wer in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist. Die entsprechende Bestimmung wird in der offiziellen Fassung des GOG deshalb als aufgehoben bezeichnet. Über das Urteil hat u.a. Oliver Kunz berichtet.…